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Alle Arten von Waffen müssen zum Schutz vor Missbrauch und Diebstahl in einem geeigneten Waffenschrank sicher verschlossen werden. Den Waffenschrank gibt es für Kurzwaffen, Langwaffen oder auch für Kurz- und Langwaffen. Doch nicht nur Jäger und Sportschützen, sondern auch Polizisten, Förster und andere Berufsgruppen, die ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, müssen diese sowie die dazugehörige Munition sicher in einem Waffenschrank verwahren. So hat ein Waffenschrank für Langwaffen zum Beispiel Halterungen für Gewehre und oben einen separat abzuschließenden Innentresor für die Munition, oder sogar noch einen zweiten für bis zu 5 Kurzwaffen. Größere Mengen an Kurzwaffen können auch in einem Wandtresor der VdS-Klasse I untergebracht werden, aber auch hier gilt: getrennt von der Munition. Wenn Sie einen Waffenschrank oder einen anderen Tresor kaufen möchten, stehen wir Ihnen gerne mit umfassender Beratung zur Verfügung. Aber auch die Polizei kann wertvolle Tipps zur richtigen Lagerung von Waffen und Munition geben.

Besondere Sicherheitsanforderungen

Aufgrund der Gesetzeslage müssen und Munition besonders vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Doch auch im eigenen Interesse sollte jeder Waffenbesitzer einen hochwertigen Waffenschrank besitzen. Jeder Waffenschrank muss der Deutschen Gesetzgebung nach § 36 WaffG (Neues Waffengesetz, seit Juli 2017) entsprechen. Dies besagt, dass neuangeschaffte Waffenschränke mindestens Widerstandsgrad haben muss, Sicherheitsstufen A und B nach VDMA sind seither nicht mehr zulässig. In Benutzung befindliche Schränke haben aktuell noch Bestandsschutz. Ein Waffenschrank kann fest im Boden verankert werden, sodass ein Diebstahl des gamten Waffenschranks samt Waffe nicht möglich ist. Gewerbliche Waffenhändler und Schützenvereine sollten auf einen höheren Widerstandsgrad statt der gesetzlichen Mindestanforderung „0“ zurückgreifen.