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BTM-Tresore erlauben die Unterbringung von Betäubungsmitteln. Sie sind zertifizierte und erfüllen § 15 des Betäubungsmittelgesetzes BtMG und bieten Schutz vor ungewolltem Zugriff. Ein individuelles Schubladensystem mit Unterteilungen bietet Komfort bei der Sortierung und Handhabung der Betäubungsmittel. 
Sie sind für Ärzte, Apotheken, Kliniken, Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, ...